Grundsteuer in Bayern - Anzeigen von Änderungen

Für jedes Grundstück und für jeden Betrieb der Land- und

Forstwirtschaft muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe

der Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach der Größe

und der Nutzung des Grundbesitzes.

Auf den Stichtag 1. Januar 2022 wurde für jedes Grundstück

und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Be-

messungsgrundlage für die Grundsteuer ab 1. Januar 2025

festgestellt. Ändert sich nach dem Stichtag 1. Januar 2022

etwas am Grundbesitz so sind Sie als Eigentümerin oder

Eigentümer des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem

Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen. Sie werden

dazu nicht gesondert aufgefordert. Das Finanzamt prüft an-

schließend, ob sich die Änderung(en) auf die Grundsteuer-

bemessungsgrundlage auswirken.