Gaststättenrechtliche Gestattung aus besonderem Anlass, Erteilung

Zuständig: Herr Sacher

Wenn Sie aus besonderem Anlass ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes.

Beschreibung

Eine vorübergehende Bewirtung, bei der alkoholische Getränke verabreicht werden, ist erlaubnispflichtig. Werden nur alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht, ist der Betrieb erlaubnisfrei.

Falls Sie ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe aufgrund eines besonderen Anlasses (z.B. Vereins-, Stadt-, Musikfest etc.) nur vorübergehend betreiben wollen, kann der Betrieb von der zuständigen Gemeinde nach § 12 GastG unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden.

Voraussetzungen

Veranstalter in diesem Sinne ist, wer durch Organisation und Leitung oder in sonstiger erheblicher Weise die Voraussetzungen für die Abhaltung und Durchführung schafft.

Fristen

Der Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung ist rechtzeitig (2 Wochen vorher) schriftlich bei der Gemeinde zu stellen.

Kosten

1. Tag - 25,00 Euro
2. bis 4. Tag je 20,00 Euro
ab 5. Tag 10,00 Euro pro weiteren Tag