Wichtiger Hinweis:
Die Prüfungsergebnisse sind unverzüglich beim Landratsamt Neustadt an der
Aisch – Bad Windsheim, bei Frau Röder, Zimmer A126 vorzulegen! Ferner
weisen wir daraufhin, dass auch die Prüfungsergebnisse der letzten Jahre beim
Landratsamt Neustadt an der Aisch ordnungsgemäß vorzulegen bzw.
nachzureichen sind.
Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass jeder Brunnenbesitzer selbst für seinen
Brunnen bzw. die Wasserqualität verantwortlich und nach der
Trinkwasserverordnung verpflichtet ist, die erforderlichen Untersuchungen
durchführen zu lassen.