Reisepass

Zuständig: Frau Räßler

Einen Reisepass können Sie nur persönlich bei der Passbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Einen Reisepass für Minderjährige (also vor Vollendung des 18. Lebensjahres) dürfen nur Personen beantragen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen haben.

Der oder die Antragsberechtigte muss persönlich in Begleitung des oder der Minderjährigen bei uns vorsprechen, um den Reisepass zu beantragen. Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil vorspricht, sofern dieser den schriftlichen Antrag des anderen Elternteils vorlegt.

 

Benötigte Unterlagen

  • Aktuelles Biometrie taugliches Passbild
  • Ausweisdokument (bisheriger Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass oder Kinderausweis - soweit vorhanden; bei Erstbeantragung Geburtsurkunde des Kindes im Original)
  • Bei unter 18-Jährigen: Personalausweis oder Reisepass aller sorgeberechtigten Personen
  • Falls erforderlich: Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils

Wichtig

In Zweifelsfällen kann die Passbehörde weitere Unterlagen verlangen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschlüsse, aktuelle Personenstandsurkunden, Nachweise über die deutsche Staatsangehörigkeit). In diesen Fällen müssen Sie unter Umständen ein weiteres Mal persönlich vorbeikommen.

Besonderheiten

Da sich die Einreisebestimmungen häufig auch sehr kurzfristig ändern, kann für Hinweise keine Gewähr übernommen werden. Es wird daher dringend empfohlen, rechtzeitig den erforderlichen Pass zu beantragen und Einzelheiten zu den jeweiligen Reisemodalitäten einzelner Länder beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes zu erfragen.

Vielreisende können Reisepässe mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten erhalten. 

Express-Bestellung

Bei der Bundesdruckerei kann auch ein Reisepass im Expressverfahren bestellt werden. Die Bearbeitungszeit, beträgt im Idealfall etwa vier Werktage.

  • Sollten Sie den Reisepass dringend benötigen und sollte sogar die Express-Bestellung zu lange dauern, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen, den Sie sofort mitnehmen können. Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig, wird jedoch nicht von allen Ländern akzeptiert.
  • Sie müssen nachweisen oder glaubhaft machen, dass Sie den vorläufigen Reisepass dringend benötigen.
  • Einzelheiten zu den jeweiligen Reisemodalitäten einzelner Länder können Sie beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragen.

 

Gebührenrahmen

Reisepass ab 24 Jahren70,00 Euro (10 Jahre gültig)
Reisepass unter 24 Jahren37,50 Euro (6 Jahre gültig)
Vorläufiger Reisepass26,00 Euro (max. 1 Jahr gültig)
Express-Reisepass ab 24 Jahren102,00 Euro
Express-Reisepass unter 24 Jahren69,50 Euro
Reisepass mit 48 Seiten ab 24 Jahren92,00 Euro
Reisepass mit 48 Seiten unter 24 Jahren59,50 Euro
Express-Reisepass mit 48 Seiten ab 24 Jahren124,00 Euro
Express-Reisepass mit 48 Seiten unter 24 Jahren91,50 Euro

 

Die anfallenden Gebühren sind bei Antragsstellung zu entrichten.
Beträge über 20,00 Euro können auch per EC-Karte bei uns bezahlt werden.